Im Falle einer medizinischen Behandlung während eines Auslandsaufenthalts deckt die Auslandskrankenversicherung die Kosten und übernimmt auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, die andernfalls von dir selbst getragen werden müssten.
Für Aufenthalte im Ausland von weniger als einem Jahr tritt die Reisekrankenversicherung ein, im Gegensatz zur Auslandskrankenversicherung, die für Aufenthalte ab einem Jahr gilt.
Diese Versicherung deckt die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du selbst hättest tragen müssen, falls du deine gebuchte Reise aus Gründen wie plötzlicher Krankheit absagen oder umbuchen musstest.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornokosten des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird hier nicht berücksichtigt.
Falls du im Ausland eine Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigt hast, hilft dir diese Versicherung, die entstandenen Kosten zu begleichen.
Die Reiseunfallversicherung deckt alle Kosten im Falle einer schweren Verletzung, die zu einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung während des Urlaubs führt.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks übernimmt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Summe.
Diese Versicherung bietet Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen im Ausland und übernimmt unter anderem Prozesskosten sowie Gebühren für Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Unterstützung, wie die Bereitstellung von Informationen, Organisation einer Rückreise, Krankenbesuche und andere Hilfestellungen.
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